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07.04.2017

Entgeltgleichheitsgesetz: Teure Bürokratie ohne Nutzen

Allen Bedenken der Wirtschaft zum Trotz kommt das Gesetz für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Mit dem umstrittenen Entgeltgleichheitsgesetz soll die angebliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verkleinert werden.

Entgeltgleichheit
Entgeltgleichheit

Für Unternehmen ab 200 Mitarbeitern bedeutet dies: Offenlegung von Gehaltsstrukturen, Berichtspflicht für Kapitalgesellschaften und Überprüfung, ob im Betrieb gerecht gezahlt wird. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner kann über die bürokratischen Lasten nur mit dem Kopf schütteln: „Probleme werde durch das Gesetz nicht gelöst. Stattdessen wird der falsche Eindruck erweckt, als würden in Deutschland Männer und Frauen für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt.“ Bestehende Entgeltunterschiede seien erklärbar, so Aigner. „Die unbereinigte Entgeltlücke schrumpft auf nur noch 2 bis 7 Prozent, wenn z.B. Berufswahl und Erwerbsbiografien von Frauen mit einberechnet werden.“

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