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24.03.2017 Bayern
Händler, die auf Ihrer Homepage Google Analytics oder andere Tracker verwenden, sollten unbedingt prüfen, ob sie die Anonymisierung der IP-Adressen der Websitenutzer aktiviert haben.
Zum Hintergrund: Derzeit verschickt CREDICON LTD (Sitz in London) massenhaft dubiose Abmahnungen. In den Schreiben wird eine außergerichtliche Entschädigung (249 Euro) dafür verlangt, dass die Website unter dem Einsatz von Google Analytics überwacht wird und nicht anonymisiert wurde. Es fehle im Quellcode der Zusatz „anonymizelp“ in der IP-Maske. Wichtig: Zahlen sie diese Forderung nicht ungeprüft! Selbst wenn datenschutzrechtliche Verstöße vorliegen, muss die geltend gemachte Forderung nicht zwingend rechtlich begründet sein. HBE-Mitglieder können sich bei Erhalt eines solchen Schreibens an unsere Juristen wenden. Wie Sie Google Analytics datenschutzkonform einsetzen, erfahren Sie hier.
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