Der HBE stellt seinen Mitgliedern zahlreiche Musterarbeitsverträge zur Verfügung. Diese wurden jetzt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung erneut aktualisiert und angepasst.

Die Änderungen betreffen sowohl Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung. Der Paragraf zur Dauer und Lage der Arbeitszeit ist in allen Verträgen vereinheitlicht. Außerdem wurde eingefügt, dass laufende Leistungen, die monatlich gewährt werden, vom Freiwilligkeitsbehalt ausgeschlossen werden. Dies entspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ist aus Gründen der Transparenz im Arbeitsvertrag auszuweisen. Weitere Änderungen in den Arbeitsverträgen betreffen u.a. Kündigung, Urlaub, Freistellung und Ausschlussfristen. Angesichts der Bedeutung der Änderungen ist es ratsam, wenn Sie als Arbeitgeber die von Ihnen verwendeten Vertragsmuster umgehend anpassen. Bei Fragen wenden sie sich bitte an Ihre HBE-Juristen.