Es ist ein Stück mehr Beitragsgerechtigkeit beim Rundfunkbeitrag: Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen können jetzt Vollzeitäquivalente statt Kopfzahlen zu Grunde gelegt werden.

Die neue Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten wird zwar das grundsätzliche Problem des umstrittenen Betriebsstättenansatzes nicht lösen, aber die negativen Wirkungen werden zumindest etwas abgemildert. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die alte Regelung hatte zu einer Schlechterstellung von Unternehmen und Branchen geführt, die viele Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen." Wichtig: Die Mitteilung der Berechnungsmethode ist nur einmal im Jahr zum 31.3. mit Wirkung ab April möglich! Unternehmen müssen diesen Stichtag unbedingt beachten. Weitere Informationen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Rundfunkbeitrag“.