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03.02.2017

Rundfunkbeitrag: Stichtag 31.3. für neue Berechnung der Mitarbeiterzahlen

Es ist ein Stück mehr Beitragsgerechtigkeit beim Rundfunkbeitrag: Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen können jetzt Vollzeitäquivalente statt Kopfzahlen zu Grunde gelegt werden.

rundfunkbeitrag
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Die neue Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten wird zwar das grundsätzliche Problem des umstrittenen Betriebsstättenansatzes nicht lösen, aber die negativen Wirkungen werden zumindest etwas abgemildert. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die alte Regelung hatte zu einer Schlechterstellung von Unternehmen und Branchen geführt, die viele Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen." Wichtig: Die Mitteilung der Berechnungsmethode ist nur einmal im Jahr zum 31.3. mit Wirkung ab April möglich! Unternehmen müssen diesen Stichtag unbedingt beachten. Weitere Informationen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Rundfunkbeitrag“.

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Claudia Chondros
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