GEMA & GEZ

 
 

GEMA-Gebührenvergünstigung für HBE-Mitglieder

Gebühren und Vergütungen müssen an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, wenn Musik im öffentlichen Raum (auch Websites!) genutzt wird. Denn dadurch werden Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern berührt: Die öffentliche Musikwiedergabe ist gebührenpflichtig! 

Erhoben werden die Gebühren von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). 

Die GEMA und die VG Wort gewähren HBE-Mitgliedern einen Gesamtvertragsnachlass von 20 % auf alle Normalvergütungssätze.

Weitere Informationen zu den GEMA-Gebühren für Unternehmer und den GEMA-Online-Tarifrechner finden Sie direkt auf der Webseite der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

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Hinweis zu den Downloads

Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.

GEZ-Gebührenberechnung für Einzelhandelsunternehmen

Seit dem 1. Januar 2013 ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit das neue Rundfunkgebührenmodell in Kraft. 

Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt seitdem ein geräteunabhängiger Ansatz. Für Einzelhandelsunternehmen bedeutet dies, dass die Gebührenberechnung bei der Anzahl der Mitarbeiter je Betriebsstätte und der Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge ansetzt. Ein Teil der Betriebe muss mit diesem Gebührenmodell erheblich mehr zahlen. Der Handel fordert deshalb dringend Nachbesserungen.

Weitere Informationen zur genauen Berechnung der Gebühren so wie Sonderregelungen und einen GEZ-Beitragsrechner für Unternemen Finden Sie auf der Webseite der GEZ.

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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.

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