Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2018 (LEP) wurde auch die Überarbeitung des Einzelhandelsziels erforderlich. Ausgangspunkt hierfür waren zwei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, die während der Fortschreibungsphase zur Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben und zum Agglomerationsbegriff ergingen. Das Einzelhandelsziel wurde in diesem Zusammenhang konkretisiert und greift nun eine bisher bereits praktizierte Verwaltungspraxis auf.
Seit Einführung des Bürgerentscheids in Bayern im Jahr 1995 können die Bürgerinnen und Bürger auf Gemeinde- und Landkreisebene über wichtige Angelegenheiten abstimmen und so die Politik in ihrer Stadt, ihrer Gemeinde oder im Landkreis beeinflussen. Was die Bevölkerung im Bürgerentscheid beschließt, muss wie ein Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werden.
Wenn Musik im öffentlichen Raum - dazu zählen auch Websites - genutzt wird, müssen Gebühren und Vergütungen an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden. Hier werden Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern berührt: Den Schöpfern der Werke steht das alleinige Verwertungsrecht zu. Die öffentliche Musikwiedergabe ist daher gebührenpflichtig. Erhoben werden die Gebühren von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Die geltenden Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung betreffen sowohl Bereiche in der gewerblichen Wirtschaft und in Privathaushalten sowie die Beschäftigung im sogenannten „Übergangsbereich“ (bisher „Gleitzone“).
In den letzten Jahren haben das Internet und der Online-Handel eine rasante Entwicklung durchlaufen. Kein Unternehmen kann es sich heut-zutage mehr leisten, nicht im Internet präsent zu sein. Wer online nicht auffindbar ist, existiert in den Köpfen vieler Menschen nicht.
Für Kaufverträge, die ab 01.01.2022 abgeschlossen wurden, treten aufgrund der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie der EU in das deutsche Recht umfassende Änderungen ein. Auf diese Kaufverträge findet das in diesem Praxiswissen dargestellte Gewährleistungsrecht Anwendung.
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Danach müssen Verkaufsstellen, d.h. Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags ab 20:00 Uhr und bis 06:00 Uhr geschlossen sein (§ 3 Lad-SchlG). Das Gesetz sieht hierzu Ausnahmen vor. Im Zusammenhang mit verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist.
Zum 01. April 2016 traten die neuen Vorschriften des VSBG in Kraft. Damit wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Die ADR-Richtlinie und das VSBG als nationales Umsetzungsgesetz dürfen nicht mit der ODR-Verordnung verwechselt werden, die ebenfalls neue Informationspflichten vorsieht. Die ODR-Verordnung gilt für Online-Händler, während die Vorgaben der ADR-Richtlinie auch von Händlern beachtet werden müssen, die ausschließlich stationär tätig sind.
Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Nunmehr sind nicht allein im Online-Handel diverse Informationspflichten zu beachten, sondern auch bei Verbrauchergeschäften, die in stationären Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Praxiswissen informiert über die Änderungen im stationären Handel.
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Vertragsschlüsse im stationären Handel, als auch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Geschäfte und Fernabsatzgeschäfte. Dieses Praxiswissen informiert über die wesentlichen Änderungen im Onlinehandel.
Im Juni 2010 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umgesetzt, was erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung des Kaufs von Konsumgütern ergeben hat. Die Richtlinie beabsichtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages beim Warenkauf in allen Mitgliedsstaaten der EU zu standardisieren. Die Änderungen betreffen sämtliche Werbemaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Zeitungsinserate, Werbespots, Flyer oder Internetwerbung handelt.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten in Betrieben oftmals Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. Das vorliegende HBE-Praxiswissen fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Seit dem 13.12.2014 unterliegen Online-Händler weitestgehend denselben Informations- und Kennzeichnungspflichten wie stationäre Händler. Mit Hilfe dieses Praxiswissens möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über diese Pflichten an die Hand geben.
Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer mehrjährigen Laufzeit ohne Vereinbarung einer sogenannten Wertsicherungsklausel sind heute nicht mehr vorstellbar. Der Grund liegt in dem Kaufkraftschwund unserer Währung. Bei stabilen Währungsverhältnissen sind solche Klauseln entbehrlich. Je stärker aber der Geldwert fällt, um so mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) insgesamt umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Diese sind somit in dem Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Das Ausstellen von Gutscheinen wird im Einzelhandel immer beliebter und verbreiteter. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine gibt es nicht. Ein Gutschein beinhaltet regelmäßig das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung des Ausstellers auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht.
Preisrätsel sind Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer etwas erraten müssen. Durch die Lösung derartiger Rätsel, die nur möglich ist, wenn man Anzeigen, Schaufenster, Dekorationen oder Prospekte sehr aufmerksam betrachtet, gelingt meistens eine intensive Werbeberührung.
Die EU-Verordnung 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u. U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Die Geoblocking-Verordnung findet im B2B-Bereich Anwendung, soweit das kaufende Unternehmen einerseits Endkunde ist, also insbesondere keine Weiterverarbeitung und kein Weiterverkauf erfolgen.
Seit dem 25.05.2018 gilt die am 14.04.2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Gleichzeitig wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ersetzt. Soweit die DS-GVO-Konkretisierungen durch die Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, ist auf die Regelungen auf nationaler Ebene, in Deutschland das BDSG-neu, zurückzugreifen. Eine spezialgesetzliche Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes gibt es nicht. Die Bundesregierung hat den Beschäftigtendatenschutz in § 26 BDSG-neu geregelt.
Der Datenschutz erfasst Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Adressdaten einer Einzelfirmen oder einer sog. „Ein-Mann-GmbH“ stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar, die dem Datenschutzgesetz unterliegen.
Außer durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines "Aufhebungsvertrages" beendet werden. Dabei sind allerdings einige Grundsätze zu beachten.
Am 1. Januar 2002 trat das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Neben einer Vielzahl von strukturellen Veränderungen wurde insbesondere das Kaufvertrags- und Gewährleistungsrecht neu geregelt.
Ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, ist zunächst abzumahnen. Dies gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt daher grundsätzlich nur in Betracht, wenn zuvor eine wirksame Abmahnung erfolgt ist. Deshalb ist es so wichtig, dass Abmahnungen, und zwar in wirksamer Form, vorliegen.
Ziel des Verkaufsgespräches muss es sein, dem Kunden zu vermitteln, dass das Produkt im wahrsten Sinne des Wortes preiswert ist - also aufgrund des individuellen Nutzens seinen Preis wert ist! Wie man das erreicht? Spezialisten gehen nach vier Grundregeln vor.
Mit der Güte des Verkaufspersonals steht und fällt also der Erfolg in Ihrem Geschäft. Die Konsequenz daraus muss sein, die Technik der Verkaufsgesprächsführung immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sorgfältig zu trainieren. Das vorliegende Blatt soll dazu Anregungen geben.
Bereits in den ersten Sekunden des Kontakts bilden sich Kunden ein Urteil über Sie. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Gespräch noch gar nicht richtig in Gang gekommen und dennoch hat der Kunde schon einen Eindruck, ob Sie ihm sympathisch sind oder nicht. Ihre Körpersprache fließt – bewusst oder unbewusst – ganz wesentlich in die Urteilsbildung des Kunden ein.
Diese Checkliste soll Ansatzpunkte liefern, um in Sachen Kundenorientierung den IST-Zustand des eigenen Unternehmens zu ermitteln. Sie kann darüber hinaus als Ausgangspunkt dienen, um Ziele zu definieren und deren Erfüllung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Fachlageristen nehmen Waren entgegen und prüfen anhand der Begleitpapiere die Richtigkeit, Menge und Beschaffenheit der Lieferung. Bei Beanstandungen bereiten sie die Rückgabe der Ware vor. Die ordnungsgemäße Ware packen sie aus, sortieren und lagern diese fachgerecht. In Listen, Karteien oder auch am Computer werden die Artikel erfasst, um jederzeit Auskunft über den Bestand und Lagerort geben zu können.
Fachkräfte für Lagerlogistik sind wahre Organisationstalente: Neben der Warenannahme und der Überprüfung der Begleitpapiere, organisieren sie die Entladung der Waren.
Musikfachhändler handeln nicht nur mit Musik- und Notenbüchern, sondern auch mit Musikinstrumenten, CDs und Schallplatten. Bei der Beratung der Kunden führen sie Instrumente vor und wählen auch im großen Angebot an Musikliteratur fach- und kundengerecht aus. Sie warten und pflegen Instrumente und reparieren kleinere Schäden daran selbstständig. Außerdem bestellen sie Instrumente, Noten und Tonträger. Zu den weiteren Tätigkeiten zählen die Erledigung der Buchhaltung und das Durchführen von Werbemaßnahmen.
Der Kaufmann im Einzelhandel ist der Allrounder im Handelsunternehmen. Mit der neuen Wahlqualifikation „Online-Handel“, die seit Herbst 2018 möglich ist, wird einer der beliebtesten Ausbildungsberufe noch interessanter. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Kaufleuten im Einzelhandel liegt in den Bereichen Kundenberatung und Verkauf, wobei eine Spezialisierung der Ausbildung möglich ist: Bekleidung, Sportartikel, Elektrogeräte, Möbel und Wohnbedarf, Uhren, Schmuck, Computer oder Lebensmittel. - angehende Kaufleute können aus 20 Branchen diejenige auswählen, die mit ihrem persönlichen Interesse am besten überein stimmt: Auch bei der Wahl der Betriebe haben Kaufleute viele Alternativen, Boutiquen, Fachgeschäften, Fachmärkten, Supermärkten oder in Warenhäusern, um nur einige zu nennen.
Der neue Ausbildungsberuf bildet für eine Tätigkeit im Online-Handel aus und ging zum Ausbildungsjahr 2018/2019 erstmals an den Start. Der Kaufmann im E-Commerce lässt sich als ein kaufmännischer Profi im Online-Bereich mit technischem Know-how beschreiben. Die Digitalisierung verändert den Einzelhandel und damit auch die Anforderungen an die Mitarbeiter. Die neuen Tätigkeitsfelder eines Kaufmanns im E-Commerce unterscheiden sich deutlich von denen eines Kaufmanns im Einzelhandel.
Auszubildende im Beruf des Gestalter/-in für visuelles Marketing (ehem. Schauwerbegestalter) lernen alles zur visuellen Werbung: Ihr Ziel ist es, das Sortiment des Geschäftes, z.B. Textilien, Möbel, Haushaltswaren oder Schuhe so ansprechend in Schaufenstern, Verkaufsräumen, Vitrinen und Schaukästen zur Geltung zu bringen, dass sich die Kunden beim Einkaufen wohl fühlen und zum Kauf angeregt werden. Dazu ist es notwendig, dass Gestalter/Gestalterinnen für visuelles Marketing einerseits künstlerische Begabung haben, andererseits Dekorationen zielgruppenorientiert und unter verkaufsfördernden Gesichtspunkten erstellen können.
Floristen pflegen und versorgen Pflanzen und gestalten Blumen- und Pflanzenschmuck. Nach eigenen Ideen oder nach den Wünschen der Kunden binden sie Sträuße, fertigen Kränze, Braut-, Tisch- sowie Raumschmuck. Dem Anlass entsprechend wählen sie Blumen und Pflanzen aus und verarbeiten diese zum Beispiel mit Bändern, Kerzen, Trockenblumen oder Zweigen zu Sträußen und Gestecken.
Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind für die Präsentation und den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln zuständig. Der Beruf wird mit den Schwerpunkten Bäckerei, Konditorei und Fleischerei angeboten.
Drogisten verkaufen Kosmetikprodukte, Körperpflegemittel, Düfte, Wasch- und Reinigungsmittel, Gesundheitsprodukte und Foto-Artikel. Sie beraten Kunden über Inhaltsstoffe und Anwendungsgebiete der Produkte. Sie planen die Sortimentsauswahl entsprechend den Kundenbedürfnissen. Sie kaufen die Waren ein, nehmen diese an und lagern diese. Außerdem sind sie für die Warenpräsentation im Verkaufsraum zuständig. Darüber hinaus planen und realisieren sie verkaufsfördernde Maßnahmen und übernehmen organisatorische und kaufmännische Tätigkeiten im Personal- und Rechnungswesen.
Die Haupttätigkeit von Buchhändlern umfasst den Ein- und Verkauf von Büchern und anderen Medien, die Sortimentsgestaltung und Präsentation der Ware sowie die Beratung von Kunden. Neben kaufmännischem ist auch werbestrategisches Denken gefragt. Am Gespür für Trends und Kundenbedürfnisse orientieren sich vor allem die Sortimentsgestaltung und die Präsentation im Laden sowie eine ansprechende Schaufensterdekoration. Ergänzt werden diese Werbemaßnahmen durch Lesungen und Signierstunden, bei denen oft direkt mit dem Autor oder der Autorin des Buches zusammengearbeitet wird. Im Verkaufsgespräch sind Fachwissen und ein souveränes, freundliches Auftreten wichtig.
Automobilkaufleute sind Fachleute für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Sie führen sowohl mit Herstellern als auch mit Händlern und Endkunden (Geschäfts- und Privatkunden) Einkaufs-, Beratungs- und Verkaufsgespräche. Darüber hinaus bearbeiten sie alle mit dem Kfz-Handel verbundenen Vorgänge, wie Rechnungserstellung, Reklamationsbearbeitung, Provisionsabrechnung und Preiskalkulation. An- und Verkäufe wickeln sie komplett ab, das heißt sie nehmen Aufträge an, vergeben Aufträge und überwachen den Prozess der Auftragsabwicklung.
Nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildende dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist oder nicht. Das Zeugnis ist auch dann auszustellen, wenn der Auszubildende im Anschluss an die Berufsausbildung in ein Dauerarbeitsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber übernommen wird.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. VerkäuferInnen stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten (z.B. Internet) besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden.
Zielsetzung und Nutzen des Betriebspraktikums, Durchführung des Betriebspraktikums, Organisatorische Vorbereitungen, Inhalte und Einsatzbereiche, Auswertung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Doch nicht nur beim Umgang mit Kundendaten gilt es Neuerungen zu beachten, auch in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz hat sich einiges geändert. Was genau, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck als zu dem, zu dem sie erhoben worden sind, ist laut der Verordnung beispielsweise nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Näheres zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Auch die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen ist in der Verordnung geregelt. Was hierbei zu beachten ist, erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verordnung schreibt auch vor, dass die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen müssen. Wie dieses genau auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Dabei ist es ganz wichtig zu wissen, dass betroffene Personen der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten widersprechen können. Näheres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So haben betroffene Personen beispielsweise ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Genaueres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie gespeicherten Daten. Was hierbei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Das im Zuge dieser Verordnung geregelte Recht auf Datenübertragbarkeit ist neu – es hat Schnittmengen mit dem Auskunftsrecht, ist aber nicht deckungsgleich. Die Details dazu erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Berichtigung der über sie gespeicherten Daten. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Zusätzlich ist auf Antrag eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So ist in der Verordnung beispielsweise festgelegt, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden ist. Wie das zu geschehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten beim Betroffenen selbst erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Im Zusammenhang mit diesen Vorschriften ist die ordnungsgemäß erteilte Einwilligung des Betroffenen eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung. Alle Details hierzu finden Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie ist damit in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht. Seit diesem Zeitpunkt gilt parallel auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.), in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Um Ihnen den Einstieg in diese hochkomplexe Materie zu erleichtern, haben wir mit diesem Praxiswissen eine Art Checkliste für Ihren Einstieg in die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich vielfältige neue Anforderungen in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kernpunkt der DS-GVO ist die Normierung eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung personenbezogener Daten. D. h., dass personenbezogene Daten immer nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrücklich in Art. 6 Abs. 1 DS-GVO genannte Bedingung erfüllt ist. Anderenfalls ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, ist eine Datenschutz- Folgenabschätzung vorzunehmen. Wie dies im Detail zu geschehen hat, erklärt Ihnen dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Möglichkeit bzw. Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftraten sowie dessen Stellung im Unternehmen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Aufgaben des Datenschutzbeauftraten.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Vorschriften bezüglich der Verarbeitung von Auftragsdaten im Hinblick auf die neuen Vorgaben.
Die hier zusammengestellten Informationen spiegeln die Diskussionen in der Arbeitsgruppe Datenschutz des HDE wider. Es wird dargestellt, wie nach Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe in einigen typischen Situationen im stationären Einzelhandel die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO gegenüber Kunden erfüllt werden können. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keinesfalls können diese Ausführungen die individuelle Beratung durch einen Anwalt ersetzen, zumal viele Fragen bei der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung nach wie vor ungeklärt sind.
Verkaufsoffene Sonntage, Einkaufsnächte, Gemeinschaftswerbung: In vielen bayerischen Kommunen haben sich Gemeinschaftsaktionen der örtlichen Einzelhändler fest etabliert. Dahinter steckt oft ein hoher personeller und finanzieller Aufwand. Doch wie wirken diese Gemeinschaftsaktionen der Händler? Werden Umsatz, Frequenz und Image wirklich gesteigert?
Newsletter mit den Themen JAV-Wahlen, Weitergabe von Tariflohnerhöhungen: Keine betriebliche Übung, BEM: Immer höhere Anforderungen, Praxis der Personalarbeit: Noch wenige Restplätze.
Das Innenstadtsterben in Bayern aus Sicht der Internet-Nutzer - Exklusivauswertung für den Handelsverband Bayern
Newsletter mir den Themen Olympische Spiele: Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Anpassung von Arbeitsverträgen, Einsicht in die Personalakte und vorzeitige Kündigung.
Neben den Herausforderungen, die mit der Nachnutzung großflächiger innerstädtischer Einzelhandelsimmobilien verbunden sind, bietet die Revitalisierung ehemaliger Kundenmagneten auch eine große Chance für die Innenstadtentwicklung.
Newsletter mit den Themen Urlaubsgeld, Elternzeitantrag, Regelungen für den Betriebsrat und Schwerbehinderte
Die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für den stationären Handel in den bayerischen Städten und Gemeinden dar. Auf Anregung des HBE wurde das Modellprojekt „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ vom Bayerischen Wirtschaftsministerium im August 2015 gestartet. Das zweijährige Coaching der drei ausgewählten Modellkommunen Coburg, Günzburg und Pfaffenhofen a.d. Ilm haben die Experten aus dem HBE-Netzwerk, BBE Handelsberatung, elaboratum und CIMA Beratung + Management, übernommen. In regelmäßigen Zwischenberichten wird über den Stand der Projekte in den Modellkommunen berichtet.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Im deutschen Einzelhandel sind etwa 900.000 geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, tätig. Etwa 15 Prozent der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden entfallen auf die Minijobber.
Newsletter mit den Themen Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Überwachung von E-Mail, Abfindungszahlungen
Newsletter mit den Themen Arbeitszeit und Ladenöffnung an Fasching, Handynutzung am Arbeitsplatz, AGG-Verstoß: „Deutsch als Muttersprache“, BGHW-Sozialwahl: HBE Mitglieder bestimmen mit!
Newsletter mit den Themen Schwerbehindertenabgabe, Meldeverfahren für Minijobber, Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen, Anrechnung von Praktika auf die Probezeit für Azubis.
Der durchschnittliche arabische Tourist bleibt 3,5 Tage länger in München und gibt dabei 93 Euro (+34 Prozent) mehr pro Tag aus als noch 2012. Obwohl durchschnittlich mehr Geld zum Shoppen ausgegeben wird, wird doch eher das mittelpreisige Segment bevorzugt
Newsletter mit den Themen Raucherpausen, Fahrzeit, Urteil zum Mindestlohn hinsichtlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Versetzung an weit entfernten Arbeitsort.
Studie über die Online-Kaufgewohnheiten von Kunden in Bayern. Eine Exklusivauswertung für den HBE.
Digitale City-Initiativen auf dem Prüfstand. Befragung zum Status Quo bei Werbe- und Standortgemeinschaften, City- und Stadtmarketing. Systemvergleich von Lokalen Online-Plattformen.
HBE-Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den bayerischen Einzelhandel.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.