Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich anspruchsvoll und will gut vorbereitet sein. Insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine ganz wichtige Rolle: Wird es nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitern.
Das BEM ist für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – gesetzlich vorgeschrieben. Beschäftigte können zum BEM-Gespräch eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen. Vor einer krankheitsbedingten Kündigung sollten Arbeitgeber daher auf eine sorgfältige Vorbereitung und die korrekte Durchführung des BEM achten. Was Arbeitgeber beachten sollten und welche typischen Fehler es zu vermeiden gilt, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere HBE-Juristen gerne zur Verfügung.





