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07.07.2026

EmpCo-Richtlinie: EU gibt den deutschen Händlern Steine statt Brot

In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.

nachhaltigkeit
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Hintergrund sind neue Regeln, unter anderem für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie mussten aufgrund der sogenannten „EmpCo-Richtlinie“ in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.9.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Dieses Versäumnis in der Normsetzung will die EU nun mit einem kürzlich veröffentlichten „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks beheben. Die ausdrücklich nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe sieht vor, dass Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und einen maßgeschneiderten Durchsetzungsansatz verfolgen, um Warenvernichtungen zu vermeiden. „Unabhängig von den grundsätzlichen rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, so Genth. Denn in Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht durch private klagebefugte Einrichtungen, wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände. Diese werden durch die Veröffentlichung der EU nicht adressiert und sind an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden.

Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssen deutsche Händler daher weiterhin ab dem 27.9.2026 alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten. „Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen, statt mit rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktionen die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren“, fordert Genth.

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