Jeder Einzelhändler muss in seinem Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen.

Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Wichtig: Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung des Ersthelfer-Kurses gesetzlich vorgeschrieben! Der HBE bietet auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe bayernweit zahlreiche Ersthelfer-Kurse kostenlos an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.