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Erste-Hilfe-Kurs: Ersthelfer im Betrieb

Sicherheit geht vor: Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.

Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt: 5 Prozent der Belegschaft müssen entsprechend geschult sein. Fehlen ausreichend Ersthelfer, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. 

Wichtig zu wissen: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein reicht dafür nicht aus.

Die Lösung: Der HBE in Schwaben bietet in Kooperation mit dem BRK für seine Mitglieder die offiziell anerkannte Ersthelfer-Ausbildung an – praxisnah, kompakt und für Sie kostenfrei. 

So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

Informationen

Termin

Do, 18. Jun 2026, 08:30 Uhr - 17:00 Uhr

Ort

Bayerisches Rotes Kreuz Berliner Allee 50a 86153 Augsburg

Ihr Ansprechpartner

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Julia Killer
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