Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt: 5 Prozent der Belegschaft müssen entsprechend geschult sein. Fehlen ausreichend Ersthelfer, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Wichtig zu wissen: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein reicht dafür nicht aus.
Die Lösung: Der HBE in Schwaben bietet in Kooperation mit dem BRK für seine Mitglieder die offiziell anerkannte Ersthelfer-Ausbildung an – praxisnah, kompakt und für Sie kostenfrei.
So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.