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04.05.2018 Bayern
Einzelhändler müssen bei Werbemaßnahmen mit Bezug zur kommenden Fußball-Weltmeisterschaft in Russland (14. Juni bis 15. Juli 2018) einige wichtige Grundsätze unbedingt beachten.
Um kostspielige Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-WM Vorsicht geboten. Geschützt sind z. B. das offizielle Emblem der Fußball-Weltmeisterschaft genauso wie Einzelbegriffe oder auch Wortkombinationen. Hier finden Sie die Richtlinien für die Nutzung offizieller FIFA-Marken. Für Einzelhändler, die im Geschäft Fußballspiele live mit Eventcharakter auf einem Großbildschirm übertragen wollen, gibt es einen GEMA-Sondertarif. Die Regeln der FIFA zum Public Viewing finden Sie hier. Weitere wichtige Informationen (z.B. zu verbotenen Marketingaktionen oder gefälschten Waren) hat die FIFA hier aufgelistet.
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