Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Händler müssen ab dann ihre digitalen Angebote, die Kundenkommunikation und ihre Verkaufsprozesse barrierefrei gestalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Händler sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, um neue Zielgruppen zu erreichen und ein inklusives Einkaufserlebnis zu bieten. Welche Bereiche – vom Online-Shop bis hin zum Ladengeschäft – angepasst werden müssen, erfahren Sie am kommenden Dienstag, 4. März 2025, 8:30 - 9:30 Uhr in einem Webinar der Kampagne „Erfolgreich handeln“. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie zudem in der FAQ-Liste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.