Bei einem Einstellungsgespräch will der Arbeitgeber möglichst umfassend Auskunft über die Person und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers erhalten. Doch nicht alles, was der Arbeitgeber wissen möchte, darf er im Bewerbungsgespräch auch fragen.

Unzulässig sind z. B. Fragen nach Alter, Geschlecht, Schwangerschaft, Religion oder Weltanschauung, Rasse oder ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Identität, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit sowie nach früherer Vergütung. Bei zulässigen Fragen ist der Bewerber verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Ansonsten ist der Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Einen Muster-Personalfragebogen finden Sie hier.
HBE-Praxiswissen