Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Beginnend ab dem 1. September 2022 soll diese vom Arbeitgeber einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen gezahlt werden.

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Zusätzlich fallen ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Allerdings ist die Energiepreispauschale sozialabgabenfrei. Was Arbeitgeber bei der Auszahlung beachten müssen und welche Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern gelten, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen.