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06.03.2024 Bayern
In der Tarifrunde im Einzelhandel ist nach inzwischen elf Monaten und bundesweit mehr als 60 Verhandlungsrunden weiterhin keine ernsthafte Einigungsbereitschaft bei Verdi zu erkennen. Damit die Beschäftigten nicht noch länger unter dieser dreisten Blockadehaltung der Gewerkschaftsfunktionäre leiden müssen, haben die Arbeitgeber jetzt den Weg frei gemacht für eine Lösung ohne Tarifabschluss.
Der Handelsverband Bayern hat gestern gemeinsam mit allen anderen Landesverbänden und dem HDE diese Verbandsempfehlung beschlossen:
Tarifgebundene Unternehmen in Bayern können frühestens ab Beginn des neuen Tarifjahres am 1. Mai 2024 eine freiwillige - auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare - Entgeltanhebung bis zu einer Obergrenze von maximal 10 Prozent ausgehend von den aktuellen Tariftabellen auszahlen.
Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits wegen der Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben worden sind, ist eine Anhebung im Rahmen der Verbandsempfehlung nur in Höhe der Differenz zulässig.
Hinweis: Die freiwillige Entgeltanhebung ist keine Verpflichtung für die Unternehmen, diese exakt und in voller Höhe umzusetzen. Sie ist jedoch bezüglich ihrer Obergrenze verpflichtend.
Der HBE empfiehlt seinen Unternehmen die freiwillige Entgeltanhebung vor dem Hintergrund der jeweiligen wirtschaftlichen Spielräume zu prüfen und ggf. die Mitarbeiter mit diesem Musteranschreiben über die Vorweganhebung zu informieren.
Weitere rechtliche Informationen zur freiwilligen Entgeltanhebung (praktische Umsetzung, Inflationsausgleichprämie, usw.) finden Sie hier.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
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