Das Energieeffizienzgesetz wird viele Handelsunternehmen mit hohen Zusatzkosten und einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand belasten. Was bedeuten die Regelungen für den Handel?

Hervorzuheben ist die Pflicht für Unternehmen, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten und zu betreiben. Hinzu kommt die Verpflichtung „wirtschaftlich durchführbare“ Maßnahmen in einen Umsetzungsplan aufzunehmen, der zu veröffentlichen und durch Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren zu bestätigen ist. Was das Gesetz für Handelsunternehmen konkret bedeutet, wird am kommenden Freitag, 27.10., 11-12 Uhr, in einem Webinar der Klimaschutzoffensive erläutert.