Händler, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, können ab sofort die Bayerische Energie-Härtefallhilfe beantragen.

Für Januar bis Dezember 2023 kann ein Ausgleich für betriebliche Energiekosten gewährt werden, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Berechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Anträge können hier gestellt werden. Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ). Einen Überblick über alle Entlastungen und Antragsfristen im Energiebereich finden Sie hier.