Wie berichtet, werden private Haushalte und Unternehmen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom von den stark gestiegenen Kosten entlastet. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge startet (rückwirkend für die Monate Januar und Februar) im März 2023.

Um von den Preisbremsen zu profitieren müssen private Haushalte und Unternehmen nichts unternehmen. Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.