Um im Ernstfall bei einem Feuer im Geschäft schnell reagieren zu können, müssen Mitarbeiter und Führungskräfte gut vorbereitet sein. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz in ihren Betrieben zu organisieren.

Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Beschäftigte müssen vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informiert werden. Von der Art der jeweiligen Betriebsstätte hängt es zudem ab, welche Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu treffen sind. Ausführliche Informationen zu den Themen Fluchtwege und Notausgänge, Brandschutzhelfer, Feuerlöscher und Rauchwarnmelder finden Sie hier.