Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz erweitert das bekannte Transparenzregister zu einem Vollregister. Für alle Gesellschaften besteht jetzt eine Eintragungspflicht. Dies gilt auch für jene Unternehmen, für die bisher eine Eintragung nicht erforderlich war.

Von den Änderungen betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie GmbHs oder Personengesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern, wie etwa dem Handelsregister, entnehmen lassen. Einzutragen ist der sog. wirtschaftlich Berechtigte. Die kostenfreie Eintragung ist hier möglich. Weitere Informationen zur Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister finden Sie hier.