News
21.01.2022

Geldwäschegesetz: Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister

Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz erweitert das bekannte Transparenzregister zu einem Vollregister. Für alle Gesellschaften besteht jetzt eine Eintragungspflicht. Dies gilt auch für jene Unternehmen, für die bisher eine Eintragung nicht erforderlich war.

Geldwäsche
Geldwäsche

Von den Änderungen betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie GmbHs oder Personengesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern, wie etwa dem Handelsregister, entnehmen lassen. Einzutragen ist der sog. wirtschaftlich Berechtigte. Die kostenfreie Eintragung ist hier möglich. Weitere Informationen zur Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?