Seit Mittwoch gelten für Teile des Einzelhandels in Bayern mit der 2G-Regel strengere Corona-Vorschriften. Zur Information der Kunden stellt der HBE für alle Unternehmen neue Vordrucke für entsprechende Hinweisschilder zur Verfügung.

Ladengeschäfte, die der 2G-Regel unterliegen, haben hierauf deutlich mittels Aushang an ihrer Eingangstür oder ansonsten unmittelbar an oder vor dem Eingangsbereich hinzuweisen. Der Hinweis muss auch umfassen, dass eintretende Kunden einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus bei sich tragen müssen und eine Kontrolle erfolgt. Dazu hat der HBE entsprechende Plakate zum Ausdruck erstellt. Für Geschäfte des täglichen Bedarfs gilt die 2G-Regel nicht. Auch für diese Unternehmen stellen wir neue Vordrucke für entsprechende Hinweisschilder zur Verfügung. Alle Plakate finden Sie hier zum Download.