Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden entsprechend dem vierjährigen Turnus im kommenden Jahr statt (1. März bis 31. Mai 2022). Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“. Darin wird auch über den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und Wahlbewerbern informiert. Bei Fragen können Sie sich außerdem an unsere Juristen wenden.