Ungeimpfte Arbeitnehmer erhalten künftig im Falle einer behördlich angeordneten coronabedingten Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr - auch der Arbeitgeber muss für diese Zeit nichts zahlen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder verständigt.

Die neue Regelung soll laut dem Beschluss der Länder spätestens ab dem 1. November 2021 gelten. Grundlage für diese Entscheidung ist das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1). Die Einzelheiten regeln die Länder selbst. Der Wegfall der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall gilt nicht, wenn eine Schutzimpfung z. B. aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann.