Arbeitgeber müssen eingesparte Sozialabgaben an ihre Beschäftigten weitergeben, die per Entgeltumwandlung für ihr Alter vorsorgen. Das galt bisher für neue Verträge ab 2019. Doch die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Bestandsverträge endet 2022.

Die neue Regelung ist Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Sie gilt ab 2022 auch für Bestandsverträge bei der Direktversicherung, der Pensionskasse sowie dem Pensionsfonds. Der HBE-Partner Signal Iduna bietet Arbeitgebern konkrete Hilfe bei der Neugestaltung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der Zuschusspflicht an. Denn nur gut informierte Firmenchefs können ihre Gesetzespflicht erfüllen und darüber hinaus die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument nutzen.