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24.08.2018 Bayern
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Betriebe ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten.
Das neue Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung. So kann zukünftig z.B. deutlich mehr als bisher steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Positiv hervorzuheben ist zudem der neu eingeführte „Förderbetrag für Geringverdiener“: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter, die unter 2.200 Euro brutto monatlich verdienen, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, erhalten einen staatlichen Zuschuss. Falls Sie als Arbeitgeber Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben, helfen Ihnen die Experten unseres HBE-Kooperationspartners Signal Iduna kostenlos und unverbindlich weiter.
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