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30.08.2019 Bayern
Online-Händler bekommen mehr Zeit, um die strengen Sicherheitsvorschriften für das Bezahlen im Internet umzusetzen. Laut der Bankenaufsicht Bafin betreffen die Erleichterungen jedoch ausschließlich Kreditkartenzahlungen im Internet.
Eigentlich hätte die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ab 14. September 2019 wirksam sein müssen (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Wie lange die Schonfrist ("Nicht-Beanstandung") dauert, ist derzeit noch unklar. Der HBE rät allen Mitgliedern: Informieren Sie sich bei Ihrem eigenen Payment Service Provider sowie Acquirer über notwendige Änderungen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Shop technisch für die neuen Anforderungen gerüstet ist und planen Sie Zeit für notwendige Updates ein.
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