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24.10.2019 Bayern
Online-Händler bekommen mehr Zeit, um die Sicherheitsvorschriften für das Bezahlen mit Kreditkarten umzusetzen. Laut der Bankenaufsicht Bafin, gilt eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.12. 2020 für Kreditkartenzahlungen ohne die neue starke Kundenauthentifizierung.
Der Aufschub bei Kreditkartenzahlungen gilt jedoch nur, wenn der Zahlungsdienstleister seinen Sitz in Deutschland hat. Die starke Kundenauthentifizierung (2-Faktor-Authentifizierung) ist im September 2019 in Kraft getreten. Die Erleichterungen gelten auch für Online-Zahlungen mit Debitkarten oder Prepaid-Karten. Der HBE rät allen Mitgliedern: Informieren Sie sich bei Ihrem eigenen Payment Service Provider sowie Acquirer über notwendige Änderungen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Shop technisch für die neuen Anforderungen gerüstet ist und planen Sie Zeit für notwendige Updates ein.
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