Lange Gesichter in Ansbach: Die aktuelle Verordnung der Stadt zu den verkaufsoffenen Sonntagen ist vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gekippt worden. Derzeit sei die Grundlage für eine Sonderöffnung in Ansbach nicht gegeben, so die Richter.
Dem Shoppingerlebnis müsste eine publikumswirksame Veranstaltung übergeordnet sein. Dies sei jedoch laut VGH nicht einmal beim Altstadtfest der Fall. Eine Revision ist nicht möglich. HBE-Bezirksgeschäftsführer Uwe H. Werner zeigte sich enttäuscht: „Für Einzelhändler ist es leider sehr viel schwieriger geworden, künftig an einem Sonntag für ihre Kunden zu öffnen“ Gerade mit Blick auf den wachsenden Online-Handel sei dies ein großer Wettbewerbsnachteil für die stationären Geschäfte. Handel und Kommunen bräuchten bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen Rechtssicherheit. Werner: „Wir brauchen eine Neugestaltung des Ladenschlussgesetzes.“