Der Betreiber eines Online-Branchenbuchs hat keinen Anspruch auf Bezahlung, wenn er in seinem Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflicht seiner Dienstleistung hinweist.

In seinem Urteil (32 C 2278/17) hat das AG Frankfurt entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Branchenbuchs keinen Anspruch auf Bezahlung hat, wenn sie in ihrem Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Dienstleistung hinweist. In der Begründung heißt es, dass der Empfänger eines Schreibens, das mit dem Wort "Korrekturabzug" überschrieben ist, nicht den Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses erwarte. Eine Entgeltklausel wie die vorliegende verstosse gegen § 305 c Abs. 1 BGB, weil sie für den Empfänger überraschend ist. Sie ist daher unwirksam.



