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19.01.2018

Betriebsratswahlen 2018: Was Arbeitgeber wissen müssen

Turnusgemäß finden in diesem Jahr wieder die Betriebsratswahlen statt (1. März bis 31. Mai 2018). In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen erfahren Sie, was Arbeitgeber unbedingt wissen und beachten müssen.

betriebsratswahlen
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In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“. Darin wird auch über den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und Wahlbewerbern informiert. Bei Fragen können Sie sich außerdem an unsere Juristen wenden.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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Uta Wandera
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