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19.01.2018 Bayern
Turnusgemäß finden in diesem Jahr wieder die Betriebsratswahlen statt (1. März bis 31. Mai 2018). In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen erfahren Sie, was Arbeitgeber unbedingt wissen und beachten müssen.
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“. Darin wird auch über den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und Wahlbewerbern informiert. Bei Fragen können Sie sich außerdem an unsere Juristen wenden.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
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