Die Rechengrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen weiter.

Laut der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018“ steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 57.600 Euro auf 59.400 Euro. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf 4.425 Euro im Monat angehoben. Der Höchstbeitrag in der Rentenversicherung steigt um zehn (6,50) Euro auf 604,50 (539,40) Euro im Westen (Osten), in der Krankenversicherung einheitlich auf 323,02 Euro.



