Am 27. September 2017 hat das Bundeskabinett die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen in den Sozialversicherungen 2018" beschlossen. Bei diesen Rechengrößen handelt sich um Werte, die jedes Jahr neu errechnet und festgelegt werden.

Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Mit Hilfe der nun beschlossenen Verordnung werden die entsprechenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) angepasst. Hiernach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2018 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4.350 € auf 4.425 € (+1,7 Prozent), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 6.350 € auf 6.500 € (+2,3 Prozent) im Westen und von 5.700 € auf 5.800 € (+1,7 Prozent) im Osten im Monat. Eine Übersicht über die maßgebenden Rechengrößen finden Sie hier.