News
20.10.2017 Bayern
Am 27. September 2017 hat das Bundeskabinett die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen in den Sozialversicherungen 2018" beschlossen. Bei diesen Rechengrößen handelt sich um Werte, die jedes Jahr neu errechnet und festgelegt werden.
Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Mit Hilfe der nun beschlossenen Verordnung werden die entsprechenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) angepasst. Hiernach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2018 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4.350 € auf 4.425 € (+1,7 Prozent), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 6.350 € auf 6.500 € (+2,3 Prozent) im Westen und von 5.700 € auf 5.800 € (+1,7 Prozent) im Osten im Monat. Eine Übersicht über die maßgebenden Rechengrößen finden Sie hier.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.