News

09.10.2017 Bayern

Neue CLP-Verordnung: Bei Verstößen drohen Abmahnungen

Nach der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) durften Lagerbestände mit alten Kennzeichnungen für chemische Gemische nur noch bis zum 1. Juni 2017 verkauft werden.

spray

Im Einzelhandel sind zahlreiche Produkte davon betroffen: z.B. Spraydosen, Deo, Haar- und Nagellacke, Farbspraydosen, Klebstoffe, Sprühkreide in Spielwaren, Waffen, Munition, Feuerwerkskörper, Lacke, Lösungsmittel. Produkte mit alter Kennzeichnung dürfen nicht mehr verkauft werden oder müssen umetikettiert werden. Ferner müssen in jeder Werbung, egal ob Printmedium oder Online die Gefahrenpiktogramme und -hinweise angegeben werden. Selbiges gilt beim Verkauf in Online-Shops, Auktionsplattformen oder Anzeigenportale. Bei Nichtbeachtung der CLP-Verordnung drohen Abmahnungen.

Login Mitgliederbereich

 
 
 
 

Ansprechpartner

HBE Logo
 
 

Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München

Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163

 

Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.

Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.

1. Thema wählen

2. Kategorie wählen

3. Inhalte wählen

 
 
 
Leistungen
1
Aktuell
2
Verband
3
Kontakt
4
Bezirke-Filter
5
Themenfinder
6
HBE-Suche
7
 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung