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20.10.2017

Reformationstag 2017: Das müssen Arbeitgeber bei Feiertagen beachten

Der Reformationstag, 31. Oktober 2017, ist in diesem Jahr auch in Bayern einmalig ein gesetzlicher Feiertag. An diesem bundeseinheitlichen Feiertag müssen die Geschäfte geschlossen bleiben.

feiertag
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Der Reformationstag 2017 ist auch in Bayern einmalig kein Arbeitstag. Grund dafür ist der Tag des 500. Reformationsjubiläums. Fällt – wie in diesem Fall – ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich für Arbeitgeber eine Vielzahl von Fragestellungen. Zu beachten sind dabei tarifvertragliche bzw. gesetzliche Vorschriften. Informationen über diese und andere arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. Entbindung von der Arbeitspflicht, Entgeltzahlung, Zusammenfallen mit arbeitsfreien Tagen) erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Feiertag“. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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Uta Wandera
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