News
15.09.2017 Bayern
Ein Arbeitgeber darf den Anschluss des Arbeitnehmers trotz eines Verbots der privaten Internetnutzung nicht überwachen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Überwachung des Arbeitnehmers gegen sein Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt. Zwar könnten Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt sein, die Einhaltung eines Verbots zur Privatnutzung des dienstlichen Internetanschlusses zu überwachen. Eine solche Überwachung der Privatkommunikation müsse aber verhältnismäßig sein. Voraussetzung sei, dass der Beschäftigte über die Art und den Umfang der Überwachung informiert ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Abo „Arbeitsrecht“.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.