News
15.09.2017

Internetnutzung: Überwachung durch Arbeitgeber unzulässig

Ein Arbeitgeber darf den Anschluss des Arbeitnehmers trotz eines Verbots der privaten Internetnutzung nicht überwachen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

computer
computer

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Überwachung des Arbeitnehmers gegen sein Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt. Zwar könnten Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt sein, die Einhaltung eines Verbots zur Privatnutzung des dienstlichen Internetanschlusses zu überwachen. Eine solche Überwachung der Privatkommunikation müsse aber verhältnismäßig sein. Voraussetzung sei, dass der Beschäftigte über die Art und den Umfang der Überwachung informiert ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Abo „Arbeitsrecht“.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Wolfgang Puff
Hauptgeschäftsführer
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?