Die Ausgaben für Strom und Wärme steigen: Daher ist Energie sparen wichtiger denn je. Mit vielen Einzelmaßnahmen ist es möglich, den Energieverbrauch um 15 – 20 Prozent zu reduzieren.
Praktische Tipps, wie Sie ohne Investitionen nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern damit auch das Klima schützen, finden Sie hier.
Wege und Möglichkeiten, wie Einzelhändler schnell und einfach Energie und Kosten einsparen können, finden Sie zudem hier.
Hilfestellungen und konkrete Tipps, wo genau Einsparmöglichkeiten im eigenen Ladengeschäft möglich sind, gibt die HDE-Klimaschutzoffensive. Sie richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.
Seit dem 1. September 2022 muss die Wirtschaft die neuen Regelungen der Energieeinspar-Verordnungen umsetzen.
In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.
Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Schaufensterbeleuchtung gilt nicht als „beleuchtete Werbeanlage“ und ist nicht von dem Verbot betroffen.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen. Ein Beispiel hierfür sind beleuchtete Namenszüge eines Ladens, etwa über dem Eingang, diese dürfen während der Öffnungszeit weiter beleuchtet werden, auch wenn es nach 22 Uhr ist.
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll moderat abgesenkt werden.
Hier zudem die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen.
Damit Kunden durch die neuen Vorschriften der Energiespar-Verordnungen (z. B. geschlossene Ladentüren) nicht verunsichert bzw. abgeschreckt werden, finden Sie ganz unten Plakate mit verschiedenen Motiven zum Download bzw. Ausdruck.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
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