Der HBE berät Sie zu unternehmensindividuellen Steuerfragen, wie zum Beispiel bei der Bewertung ihres Warenlagers oder der Bewertung von einzelnen steuerlichen Sachverhalten (z.B. in der Erbschafts- oder Gewerbesteuer). Gerne beraten wir auch zu Vergütungsverträgen von Steuerberatern und Buchhaltern. Auch betreibt der HBE Interessensvertretung in der Steuerpolitik für den Einzelhandel.
Gerne beraten wir Sie bei der Bewertung des Warenlagers, wie zum Beispiel vor einer Inventur. Auch liefern wir Ihnen gerne – je nach Verfügbarkeit - Vergleichszahlen zu branchenspezifischen Teilwertabschlägen oder Nutzungsdauern. Dies unterstützt Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und ggf. bei einer anstehenden Betriebsprüfung. Dieser branchenspezifische Service ist für HBE-Mitglieder selbstverständlich kostenlos.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Gerne beraten wir Sie zu steuerlichen Vor- und Nachteilen von Unternehmensrechtsformen im Rahmen einer umfassenden Beratung zur Rechtsformwahl, speziell bei Existenzgründern oder bei Umfirmierungen, z.B. im Rahmen von Änderungen bei der Gesellschafterstruktur.
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Dieses Praxiswissen informiert Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, also Ausfuhren für den privaten Bedarf. Andere Fallgestaltungen von Ausfuhrlieferungen der Einzelhandelsunternehmen werden nicht erläutert.
Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmern wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert – viele wissen allerdings nicht, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) für sog. „Kleinunternehmer“ Erleichterungen vorsieht. Einzelheiten dazu erläutert das vorliegende Praxiswissen.
Der HBE vertritt die steuerpolitischen Interessen der Mitgliedsbetriebe gegenüber Staat, Politik und Staatsverwaltung.
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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
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