Nach einer Abkühlung in der nächsten Woche wird es in Bayern bald wieder heiß. Dann gilt: Selbst bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht für Beschäftigte nicht automatisch. Es gibt keine gesetzliche Temperatur-Obergrenze am Arbeitsplatz.

Die Temperaturen in Geschäften sowie in Pausen-, Sanitär- und, Kantinen-Räumen dürfen selbstverständlich nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mitarbeiter führen. Beschäftigte können allerdings weder klimatisierte Räume noch „Hitzefrei“ verlangen. Was ist bei hohen Raumtemperaturen am Arbeitsplatz vom Gesetzgeber erlaubt und wann muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen? Antworten finden Sie hier. Übrigens: Fällt die Zugverbindung hitzebedingt aus oder sind Straßen wegen Blow-ups gesperrt, gehört das zum Wegerisiko des Arbeitnehmers.