Am Samstag, 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Händler müssen ihre digitalen Angebote, die Kundenkommunikation und ihre Verkaufsprozesse barrierefrei gestalten.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Es gibt keine Übergangsfrist. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen. Die wichtigsten Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurden zudem in einem HBE-Webinar beantwortet. Hier geht's zur Aufzeichnung.