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08.07.2016 Bayern
Zwar wurde der ursprüngliche Vorschlag entschärft, doch der Gesetzentwurf zum Mutterschutz schießt weit über das Ziel hinaus.
So sollen z.B. Unternehmen bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes verpflichtet werden, für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Schwangeren und Stillenden vorzunehmen. Selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine weiblichen Beschäftigten dort arbeiten. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die Bundesregierung geht mit diesem Gesetzentwurf wieder einmal weit über die Vorgaben der EU hinaus. Arbeitgeber werden unverhältnismäßig belastet.“ Außerdem werde mit der geplanten Ausweitung der Informations- und Dokumentationspflichten unnötige Bürokratie geschaffen. Der Gesetzentwurf zum Mutterschutz wurde am 8. Juli im Bundestag beraten.
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