Christkindl- und Weihnachtsmärkte können endlich wieder ohne größere Einschränkungen wie genereller 3G-Pflicht, Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol stattfinden. Die genauen Regeln hat das Wirtschaftsministerium jetzt veröffentlicht.

Um für Christkindlmärkte auch während der Corona-Pandemie den nötigen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten unter anderem folgende Regeln: 1. Keine generelle 3G- und Maskenpflicht, keine Umzäunung der Marktfläche, kein Verbot von Alkoholausschank. 2. Der Veranstalter des Weihnachtsmarkts muss ein individuelles Infektionsschutzkonzept erstellen. 3. Wo es möglich ist, soll ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden. 4 . Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Weitere Informationen finden Sie im „Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte“.