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26.04.2019 Bayern
Der Bezahlvorgang im Internet wird umständlicher: Ab dem 14. September 2019 ist die doppelte Kundenauthentifizierung Pflicht. Für Kreditkartennutzer reicht es z.B. nicht mehr, Kartennummer, Verfallsdatum und Sicherheitscode einzugeben.
Mit der doppelten Kundenauthentifizierung wird in Deutschland ab September eine EU-Richtlinie umgesetzt. Händler müssen dann einen weiteren Faktor abfragen. Das kann wie beim Online-Banking eine bestimmte Zeichenkombination sein, die dem Kunden auf das Mobiltelefon geschickt wird. Zulässig ist z.B. auch der Fingerabdruck, der den Online-Käufer als rechtmäßigen Nutzer der Karte ausweist. Da die technische Umstellung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollten Händler diese umgehend in die Wege leiten.
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