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24.10.2019 Bayern

BGHW: Wegfall der Pflichtversicherung für den Einzelhandel

Zum 1. Januar 2020 treten zwei wichtige Änderungen bei der BGHW in Kraft: Die Pflichtversicherung für Einzelhändler wird beendet und die Mindestversicherungssumme der freiwilligen Versicherung wird auf 24.000 Euro angehoben.

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Jeder Unternehmer steht nun vor der Entscheidung: Versichere ich mich freiwillig in der Berufsgenossenschaft oder über eine private Unfallversicherung (z.B. beim HBE-Kooperationspartner Signal Iduna)? Objektiv betrachtet bietet die Kombination von gesetzlicher und privater Unfall-Versicherung den besten Schutz. Denn nur so sichert man sich die Vorteile des gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutzes und schließt die Lücken bis zur Höhe seines tatsächlichen Bedarfs über eine private Unfallversicherung.

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