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18.10.2019 Bayern
Bei der Anrechnung von Berufsschulzeiten gibt es immer wieder Missverständnisse oder Unsicherheit über die aktuelle Rechtslage. So teilen z.B. Berufsschulen ihren Schülern fälschlicherweise mit, dass sie bei zwei Berufsschultagen im Anschluss nicht mehr im Unternehmen arbeiten dürfen.
Richtig ist: Ein Berufsschultag, der länger als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten dauert, wird mit acht Stunden auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 40 Wochenstunden angerechnet. Diese Regelung muss jedoch nur einmal in der Woche angewandt werden. Für einen weiteren Berufsschultag werden die tatsächliche Unterrichtszeit, die Pausen und die tatsächliche Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb angerechnet. Mehr dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Anrechnung von Berufsschulzeiten".
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