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28.09.2018 Bayern
Händler, die im Auftrag von Banken Bargeld auszahlen, müssen ihre Kassenkräfte entsprechend schulen. Online-Schulungen zur Erkennung von Falschgeld bei der manuellen Ausgabe von Bargeld müssen laut Bundesbank nachgewiesen werden.
Die Bargeldausgabe in Verbindung mit einem Waren- oder Dienstleistungskauf (Cashback) ist davon nicht betroffen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Cashback über kurz oder lang ebenfalls unter diese Anforderung fallen wird. Reine Wechselgeldzahlungen sind ebenfalls ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt des HDE.
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