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17.08.2018 Bayern
Viele Einzelhändler bieten auf ihren Webseiten mit einer interaktiven Karte von Google eine Filialfindersuchfunktion an. Ein Unternehmen behauptet nun jedoch, es habe die alleinigen Lizenzrechte in Bezug auf interaktive Karten und bietet teure Lizenzverträge an.
Wie uns Mitgliedsunternehmen mitgeteilt haben, wurde ihnen von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Bremen im Auftrag der Activemap Europe GmbH der Abschluss eines Lizenzvertrags zur rechtmäßigen Nutzung der Filialfindersuche angeboten. Die geforderte Lizenzgebühr bewegt sich in sechsstelliger Höhe. Nach Einschätzung einer bereits mandatierten Anwaltskanzlei ist nicht auszuschließen, dass die Nutzung echter interaktiver Karten in den Schutzbereich des Patents fällt. Dem HBE ist jedoch bislang nicht bekannt, dass bereits Abmahnungen ausgesprochen wurden oder gerichtlich ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt wurde. Der weitere Einsatz interaktiver Karten muss daher der Risikoabwägung der einzelnen Unternehmen überlassen bleiben.
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