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03.08.2018

EC-Karten-Umsätze im Kassenbuch: Formeller Mangel, aber zulässig!

Die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch ist zwar ein formeller Mangel, da dort nur Barbewegungen zu erfassen sind. Aber bei klarer Dokumentation der Umsätze ist dies laut Bundesfinanzministerium kein Grund für eine Verwerfung der Buchführung.

Bargeldlos
Bargeldlos

Viele Händler waren in der Vergangenheit verunsichert, ob die Aufzeichnung bargeldloser Umsätze im Kassenbuch von den Finanzbeamten bei einer unangekündigten Kassennachschau akzeptiert wird. Denn die Aufzeichnung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch entspricht eindeutig nicht den Vorgaben der Finanzverwaltung. Dies hat zwar jetzt auch das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an den HDE bestätigt. Jedoch biete dieser formelle Fehler bei ausreichend klarer Dokumentation der aufgezeichneten Umsätze keine Grundlage für eine Verwerfung der Buchführung. „Voraussetzung ist, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestandes jederzeit besteht.“ Damit sorgt das Finanzministerium endlich für mehr Klarheit und Sicherheit. Das vollständige Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden sie hier.

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Anastasia Just
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