Egal ob stationär oder online: Ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler keine Gebühren mehr für die Nutzung der wichtigsten bargeldlosen Zahlungsmittel verlangen.

Bereits seit 2014 müssen Händler ihren Kunden ein kostenloses und zumutbares Zahlverfahren anbieten. Für weitere Zahlverfahren dürfen sie nur Entgelte in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten aufschlagen. Ab dieser Woche (13.1.2018) muss nun auch das Angebot von Lastschriften und Überweisungen unentgeltlich erfolgen, falls diese akzeptiert werden. Außerdem darf für viele Debit- und Kreditkartenzahlungen kein Entgelt mehr verlangt werden. Dies betrifft auch den Bezahldienst PayPal, der in seinen neuen AGBs geregelt hat, dass Händler von ihren Kunden keine Gebühren für die Nutzung der PayPal-Zahlungsmethode verlangen dürfen.