Ebay hat am 1. Februar 2018 seine AGB geändert. Gewerbliche Verkäufer müssen der Verkaufsplattform jetzt das Recht zur Nutzung ihrer Produktbilder und -daten einräumen.

Kommen Verkäufer der Rechteabtretung nicht nach, schließt Ebay das Konto von der Plattform aus. Wichtig: Die Zustimmungsfrist ist bis zum 1. Mai 2018 verlängert worden, um Händlern bei der Umsetzung mehr Zeit zu geben. Händler, die keine eigenen Produktbilder und Produktbeschreibungen verwenden, müssen künftig mit den Rechteinhabern neue Nutzungsbestimmungen und gegebenenfalls Lizenzerweiterungen vereinbaren. Ebay wird eine Auswahl der Bilder für seinen eigenen Produktkatalog nutzen. Diese Fotos können dann von allen Verkäufern zu ihren Angeboten hinzugefügt werden. Einen Ausnahmeantrag können Verkäufer nur für einzelne Bilder stellen, nicht für ihr gesamtes Angebot.