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15.12.2017 Bayern
Ab dem 1. Februar 2018 gelten für die Verkaufsplattform Ebay neue AGB. Gewerbliche Händler sollen Bildrechte bei Neuware abtreten, damit diese Fotos anderen Ebay-Mitgliedern für den Verkauf zugänglich gemacht werden können.
Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Händler die neuen AGB akzeptieren. Sollten Händler mit der Nutzung ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer nicht einverstanden sein, müssen diese Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 gelöscht werden. Wenn ein gewerblicher Händler den neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zustimmt, wird sein eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen.
Syndikusrechtsanwalt
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